Auch beim Besuch des Schlosspark Schwetzingen gelten die üblichen Auflagen der gültigen Corona-Verordnungen des Landes.
3G-Regel - getest, genesen, geimpft mit entsprechendem Nachweis.
Nach der Corona-Verordnung der baden-württembergische Landesregierung vom 14. August 2021 gilt für diese Veranstaltung der sogenannte 3G-Nachweis: das heißt alle Gäste müssen eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate) oder ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) vorgelegt werden. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler, die als Nachweis den Schülerausweis vorzeigen können.,
Außerdem werden die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst, wahlweise vor Ort, über unten stehendes Kontaktformular oder digital über die Luca-App.
Darüberhinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. In den Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Das Veranstaltungsgelände der Classic-Gala Schwetzingen ist komplett barrierefrei zugänglich.
Nicht barrierefrei zugänglich sind die separaten Innenräume von Schloss Schwetzingen als auch die Moschee und das Badhaus sowie weitere Monumente wie Merkur-, Minerva- und Apollotempel.
An der Kontrolle am Haupteingang stehen Rollstühle bereit, welche gegen Hinterlegung eines Pfandes für die Zeit des Besuchs der Schlossgartens entliehen werden können.
Im Garten sind Hunde zugelassen. Per Schlossgartenordnung herrscht jedoch Leinenpflicht. Teleskopleinen sind untersagt. Gerne können Sie an unserer Kontrolle am Haupteingang diese gegen eine 2 m-Leine tauschen. Hintergrund der eingeschränkten Leinenlänge ist der Schutz der Wildtiere.
In den separaten Räumen von Schloss Schwetzingen herrscht ein allgemeines Hundeverbot.
Im Laufe des Freitags reisen die Teilnehmer des Internat. Concours d'Elegance mit ihren klassischen Automobilen an. Obwohl viele Aussteller- und Marktstände noch nicht geöffnet sind und das Rahmenprogramm fehlt, lohnt sich der Besuch am Freitag ganz besonders:
In der Schlossanlage ist das Fotografieren für private Zwecke gestattet. Gewerbliche Fotografien sind nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Schlossverwaltung gestattet. Die Verwendung von Drohnen ist auf dem gesamten Schlossgelände untersagt.
Besucher der Classic-Gala Schwetzingen werden darum gebeten die Besucherordnung von der Schlossverwaltung Schwetzingen zu beachten.
Die Besucherordnung finden Sie HIER.